Bei einer Keramikteilkrone handelt es sich um eine zahnfarbene, indirekt (außerhalb des Mundes) hergestellte Versorgung, für die der zu versorgende Zahn in einer bestimmten Technik präpariert (beschliffen) wird und die mit speziellen, auf das keramische Material und die Zahnhartsubstanzen abgestimmten Materialien adhäsiv (durch mechanische Verankerung in mikroskopisch feinen Poren) befestigt wird.
Über viele Jahrzehnte hinweg haben sich gegossene Restaurationen zur Versorgung von Zahndefekten als der sogenannte "Goldstandard" etabliert und bewährt. Durch die Wünsche nach:
haben keramische Versorgungen Einzug in die Zahnheilkunde gehalten. Ermöglicht wurde dies nicht nur durch die keramischen Materialien selbst, sondern auch durch die Verbesserungen des mikromechanischen Verbundes zwischen Keramik und Zahnhartsubstanz durch die Adhäsivtechnik. Teilkronen aus Keramik gelten heute als wissenschaftlich anerkannt.
Eine Teilkrone ist dann erforderlich, wenn der Hartsubstanzverlust eines Zahnes so umfangreich ist, dass die Kaufläche neu gestaltet werden muss und ein oder mehrere Zahnhöcker durch Überkuppelung mit der Teilkrone stabilisiert werden müssen. Dementsprechend werden die Präparationsgrenzen (Umfang der beschliffenen Zahnbereiche) über die Okklusal- und Approximalflächen (die Kau- und Zahnzwischenraumflächen) hinaus ausgedehnt.
In der Regel werden mehrere Zahnhöcker überkuppelt (auf der Außenseite umfasst). Anders als bei einer Vollkrone werden jedoch nicht sämtliche Höcker einbezogen, sodass der Präparationsrand nicht zirkulär (umlaufend) auf Gingivaniveau (Höhe des Zahnfleischrandes) abgesenkt wird.
Für Teilkronen werden heute in der Regel Glaskeramik, Feldspatkeramik, glasinfiltrierte Aluminiumoxidkeramik oder Zirkonoxidkeramik eingesetzt. Ein Vorteil keramischer Materialien besteht darin, dass sie biologisch inert (reaktionsträge) sind. Allerdings können bei adhäsiver Befestigung Überempfindlichkeitsreaktionen auf den Befestigungskunststoff auf Methacrylatbasis diesen Vorzug wieder zunichtemachen.
Glasinfiltrierte und zirkonoxidbasierte Hochleistungskeramiken können auch mit konventionellen (herkömmlichen) Zementen wie z. B. Zinkphosphat- oder Glasionomerzement befestigt werden, erreichen aber nicht den Verbund, welcher durch die mikromechanische Verankerung mittels Adhäsivtechnik erzielt wird.
Keramische Materialien weisen eine höhere Mikrohärte als Zahnschmelz auf, sodass dies eine erhöhte Abrasion der Antagonisten (Abrieb der Zähne des Gegenkiefers), insbesondere bei Bruxismus (Zähneknirschen) zur Folge haben kann.
Die Indikation zu einer Teilkrone an sich ergibt sich in erster Linie aus dem Zahnhartsubstanzverlust, der eine Versorgung des Zahnes mit einer Füllung, einem Inlay, Onlay oder Overlay unmöglich macht. Die Entscheidung zu Keramik als Werkstoff und Adhäsivtechnik zur Befestigung fällt:
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